Schulanfänger 2025/26

Schulaufnahme - Schuljahr 2025/26-
Sehr geehrte Eltern,
an unseren Kindern sehen wir, wie schnell die Zeit vergeht. Im Sommer beginnt für Ihr Kind das letzte Kindergartenjahr und dann dauert es nicht mehr lange, bis es im August 2025 eingeschult wird.Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden gem. § 37 Abs.1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Die Stadt Quedlinburg hat entsprechende Einzugsgebiete festgelegt, die regeln, welche Schule Ihr Kind besuchen wird.
 Wir als Neustädter Grundschule freuen uns, Ihr Kind und natürlich auch Sie als Eltern bei uns willkommen zu heißen. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden, um statistische und persönliche Daten erfassen zu können. Es ist uns aber auch wichtig, dass wir Sie als Familie schon kennenlernen, wir miteinander ins Gespräch kommen und wir Ihnen bereits erste Termine und Informationen zum Ablauf des kommenden Jahres zukommen lassen können.
Bitte beachten Sie hierfür: 
Bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch sowie Nachweise zum Sorgerecht (sollten Sie allein sorgeberechtigt sein) mit!   Haben Sie vor, Ihr Kind in Freier Trägerschaft anzumelden, müssen Sie dies unserer Einrichtung schriftlich (formlos) mitteilen, bitte zum Termin mitbringen ! Der Termin zur Anmeldung an unserer Schule ist bindend! Bitte erscheinen Sie trotzdem! Den Termin zur Anmeldung erhalten Sie schriftlich durch unsere Schule.